Bei Zahnimplantaten wird die Frage der Garantie auf zwei Ebenen behandelt. Es gibt eine sogenannte Herstellergarantie, die von uns ebenfalls angegeben ist und für das Implantat selbst gilt. Das heißt, wenn eine Versorgung im Rahmen der Garantie nicht auszuschließen (siehe unten) ist, ersetzen wir das Implantat - im Falle des Verlusts - innerhalb der Garantiezeit kostenlos.
Die Garantie für das ärztliche Teil (Einsetzen des Implantats) ist die sogenannte Praxisgarantie. Innerhalb dieser Zeit - im Falle des Verlusts eines Implantats - tauschen wir das Implantat und die dazu gehörenden Teile (Zwischenteil, Aufbau, Krone oder Prothese) kostenlos.
Nach Ablauf der Praxisgarantie ist die Herstellergarantie aber weiterhin gültig. Andere Kosten, die im Zusammenhang mit dem Austausch des verlorenen Implantats anfallen, wie z. B. Aufbau, Operations Gebühr, Zahnersatz, werden aber in diesem Fall schon vom Patienten getragen. Die Grundvoraussetzung für die Gültigkeit der Praxisgarantie ist, dass Sie in unserer Praxis bei den im Garantiebrief bestimmten 6/12-Monatsprüfungen erscheinen. Bei Versäumung der vorgeschriebenen Kontrollen entfällt die Garantie fristlos. Kontrollen, die in anderen Praxen oder bei anderen Zahnärzten durchgeführt wurden, können wir bei der von uns gewährten Garantie nicht berücksichtigen.
Bei Implantaten ist die Garantie nur dann gültig, wenn alle Behandlungsschritte durch unsere Zahnklinik durchgeführt wurden (einschliesslich Kronen und Brücken).
Wenn Sie in der Vorbereitungszeit der festsitzenden Zahnprothesen (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays) unerwartet eine Zahnextraktion oder Wurzelkanalbehandlung benötigen, müssen die Kosten vom Patienten getragen werden.
Bei kleineren Korrektionsarbeiten bemüht sich der Zahnarzt/in den Patienten in unserem Zürich Klinik zu empfangen. Grössere Wiederherstellungsarbeiten werden in Ungarn durchgeführt. Nach den in unserer Klinik durchgeführten Zahnbehandlungen stellen wir allen unseren Patienten eine Garantieerklärung mit folgendem Inhalt aus:
Vielen Dank, dass Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch genommen haben. Falls bei der Ihnen durchgeführten zahnmedizinischen Behandlung die zugehörende Garantie gültig gemacht werden muss oder wenn Sie weitere zahnmedizinische Versorgung benötigen, nehmen Sie bitte den Kontakt mit unserem Kundenteam auf oder wenden Sie sich direkt an Zahnexperten Ungarn/British-Hungarian Medical Service * H-1161 Budapest, Rákosi út 91.
Wir hoffen, dass Sie mit unseren Dienstleistungen zufrieden waren.
Diese Garantie gehört zu Ihrer bei uns durchgeführten zahnmedizinischen Behandlung und kann nur bei der Vorführung dieses Dokuments gültig gemacht werden. Unsere Zahnärzte bieten für die eingesetzten Implantate eine mit der von den schweizerischen Zahnärzten gewährten übereinstimmende Garantie. Im Fall eines zahnärztlichen Fehlers wird Ihnen - für Sie ohne Kosten – ein neues Implantat eingesetzt. Die Garantie des Implantats ist nur dann gültig, wenn Ihr Zahnarzt die vollständige Arbeit bezüglich des Implantats durchgeführt hat (Kronen und Brücken auch aufgesetzt wurden). Beachten Sie bitte, dass die Garantie nur in dem Staat/Land gültig gemacht werden kann, wo die Behandlung durchgeführt wurde. Wenn also z.B. das Implantat in Budapest aufgesetzt wurde, so ist die kostenlose Garantie nur in Budapest gültig.
Die Garantie vermindert sich oder verliert die Gültigkeit, wenn:
Patienten die Zigaretten rauchen riskieren die auf die Implantate gewährte Garantie. Der ständige Erfolg eines Implantats reduziert sich bei Rauchern von 98% zu ungefähr nur 70%. Um die vollständige Garantiedauer zu gewähren können werden Patienten, die rauchen nach 6 Monaten für eine Kontrolle zurückerwartet (ein Termin kann natürlich in die Zürcher Praxis vereinbart werden). Wenn bei der Kontrolle eine Dentalhygiene oder Röntgenaufnahme benötigt wird, rechnen wir für diese den Konventionalpreis (laut unserer Preisliste) zu. Um die Gültigkeit der Garantie zu bewahren wird die Erscheinung auf einer jährlichen Kontrolle verlangt.
Bitte informieren Sie uns, wenn sich in Ihren Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, Telefon) etwas ändert, damit wir Sie über die jährlichen Kontrollen informieren können. Zahnexperten Ungarn informiert hiermit seinen Patienten, der mit seiner Unterschrift die Einwilligung dazu gibt, dass die Arbeit der Techniker und die zahntechnischen Materialien an weiteren ausgegeben werden. Bei kleineren Korrektionsarbeiten bemüht sich der Zahnarzt den/diePatientenIn in der Zürcher Klinik zu empfangen. Grössere Wiederherstellungsarbeiten werden in Ungarn durchgeführt.
1. Die Unterzeichneten nehmen zur Kenntnis, dass vorliegender Vertrag ausschliesslich zwischen dem/der Patient/in und der/demunterzeichneten Zahnärztin/Zahnarzt zustande kommt. Insbesondere wird zur Kenntnis genommen, dass die ZAHNEXPERTEN UNGARN lediglich einen Kontakt zwischen den Parteien herstellt bzw. dem unterzeichneten Zahnarzt Patienten aus der Schweiz vermittelt.
2. ZAHNEXPERTEN UNGARN übernimmt keine Gewährleistung und lehnt jegliche Haftung (sowohl materielle wie auch für immaterielle Schäden) im Zusammenhang mit den von dem Zahnarzt erbrachten Leistungen ab. ZAHNEXPERTEN UNGARN haftet für die Hilfspersonen des Zahnarztes ebenfalls nicht.
3. Alle Behandlungen werden von der/dem Zahnärztin/Zahnarzt und der British Hungarian Medical Center durchgeführt. Diese Übernimmt auch die unter Ziffer 4 nachfolgend aufgeführte Garantie alleine und führt die betreffenden Garantiearbeiten selbst aus.
4. Der Zahnarzt übernimmt eine Garantie für die nachfolgenden von ihm erbrachten Leistungen:
Implantate Garantie | |
---|---|
Implantat SLA Active - Straumann | lebenslange Garantie |
Implantat Alpha-Bio | 3-5 Jahre oder lebenslange |
Implantat NOBEL / Ankylos | lebenslange Garantie |
Bei Zahnimplantaten wird die Frage der Garantie auf zwei Ebenen behandelt. Es gibt eine sogenannte Herstellergarantie, die von uns ebenfalls angegeben ist und für das Implantat selbst gilt. Das heißt, wenn eine Versorgung im Rahmen der Garantie nicht auszuschließen (siehe unten) ist, ersetzen wir das Implantat - im Falle des Verlusts - innerhalb der Garantiezeit kostenlos.
Die Garantie für das ärztliche Teil (Einsetzen des Implantats) ist die sogenannte Praxisgarantie. Innerhalb dieser Zeit - im Falle des Verlusts eines Implantats - tauschen wir das Implantat und die dazu gehörenden Teile (Zwischenteil, Aufbau, Krone oder Prothese) kostenlos. Nach Ablauf der Praxisgarantie ist die Herstellergarantie aber weiterhin gültig. Andere Kosten, die im Zusammenhang mit dem Austausch des verlorenen Implantats anfallen, wie z. B. Aufbau, Operations Gebühr, Zahnersatz, werden aber in diesem Fall schon vom Patienten getragen. Die Grundvoraussetzung für die Gültigkeit der Praxisgarantie ist, dass Sie in unserer Praxis bei den im Garantiebrief bestimmten 6/12-Monatsprüfungen erscheinen. Bei Versäumung der vorgeschriebenen Kontrollen entfällt die Garantie fristlos. Kontrollen, die in anderen Praxen oder bei anderen Zahnärzten durchgeführt wurden, können wir bei der von uns gewährten Garantie nicht berücksichtigen.
Zahngarantie | |
---|---|
Festsitzender Zahnersatz | 1-3 Jahre (Brücken, Kronen) |
Stegprotese (Overdenture) | 2 Jahre |
Teilprothese | 1 Jahr |
Zahnfüllung/ Inlay, Onlay, Overlay | 1 Jahr |
Veneer / Keramikschalen | 1 Jahr |
4.1 Bei kleineren Korrektionsarbeiten bemüht sich der Zahnarzt den/die Patienten/In in der Züricher Klinik zu empfangen. Größere Wiederherstellungsarbeiten werden in Ungarn durchgeführt.
4.2 Der Zahnarzt kann nicht verantwortlich gemacht werden für unvorhersehbare Wurzelbehandlungen, die erst nach Vorbereitungder Zähne für eine Krone oder eine Brücke in Erscheinung treten.
4.3 Für temporäre Lösungen wird keine Garantie übernommen.
4.4 In nachfolgenden Fällen gilt die Garantie reduziert bzw. wird abgelehnt:
4.5 Die Garantiearbeit kann nur nach Prüfung der genannten Voraussetzungen durch den Zahnarzt durchgeführt werden.
4.6 Laut unserer vieljährigen Erfahrungen kann eine Zustandskontrolle aber nur mit einer Panoramaröntgenaufnahme den pünktlichsten Status derAhnung zeigen. Im Interesse unserer Patienten und zur Vorbeugung weiterer zahnärztlichen Probleme und Behandlungen empfehlenwir bei der jährlichen Kontrolluntersuchung eine Panoramaröntgenaufnahme und/oder eine dentalhygienische Behandlung.
5. Der/die Patient/In ist mit dem Austausch aller den Stand der Behandlungen betreffenden Daten zwischen der ZAHNEXPERTEN UNGARN und dem Zahnarzt einverstanden. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt.
6. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen zwei oder zwischen allen Parteien ist ungarisches Recht anwendbar.
7. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen zwei oder zwischen allen Parteien wird als Gerichtsstand Budapest vereinbart.
Schöne Zähne und ein anziehendes Lächeln verdient Jeder! Ein Anruf von Ihnen und wir helfen die Lösung zu finden. Zahnbehandlungen ohne Schmerzen mit perfekter Präzisität und neben voller Patientensicherheit durchgeführt. Die Antwort auf Ihre Frage und Problem ist bei uns zu finden!
Kontaktieren Sie unsWir bei Zahnexperten Ungarn legen großen Wert auf ein entsprechendes Garantie-System der durchgeführten Behandlungen. Die Einhaltung der Garantiebedingungen stellt sicher, dass sich Patienten bei Problemen direkt an uns wenden können und nicht einmal nach Ungarn reisen müssen, da kleinere Reparaturen auch in der Schweiz durchgeführt werden können
» Zahngarantie