Garantie für Zahnbehandlungen in Ungarn

Die Garantie bezieht sich auf Ihre Zahnbehandlung und muss alle 12 Monate in einer unserer Zahnkliniken (in Budapest oder in Zürich) validiert werden. Die Garantie bei Zahnrestaurationen ist unter normalen Gebrauchsbedingungen gültig und umfasst den Bruch oder das Lösen der Zahnrestauration, Risse, Verfärbungen und das Herausfallen von Füllungen. In diesen Fällen reparieren bzw. korrigieren wir Ihnen die Zahnrestauration unentgeltlich.

Bei Zahnimplantaten wird die Frage der Garantie auf zwei Ebenen behandelt. Es gibt eine sogenannte Herstellergarantie, die von uns ebenfalls angegeben ist und für das Implantat selbst gilt. Das heißt, wenn eine Versorgung im Rahmen der Garantie nicht auszuschließen (siehe unten) ist, ersetzen wir das Implantat - im Falle des Verlusts - innerhalb der Garantiezeit kostenlos.

Die Garantie für das ärztliche Teil (Einsetzen des Implantats) ist die sogenannte Praxisgarantie. Innerhalb dieser Zeit - im Falle des Verlusts eines Implantats - tauschen wir das Implantat und die dazu gehörenden Teile (Zwischenteil, Aufbau, Krone oder Prothese) kostenlos.

Nach Ablauf der Praxisgarantie ist die Herstellergarantie aber weiterhin gültig. Andere Kosten, die im Zusammenhang mit dem Austausch des verlorenen Implantats anfallen, wie z. B. Aufbau, Operations Gebühr, Zahnersatz, werden aber in diesem Fall schon vom Patienten getragen. Die Grundvoraussetzung für die Gültigkeit der Praxisgarantie ist, dass Sie in unserer Praxis bei den im Garantiebrief bestimmten 6/12-Monatsprüfungen erscheinen. Bei Versäumung der vorgeschriebenen Kontrollen entfällt die Garantie fristlos. Kontrollen, die in anderen Praxen oder bei anderen Zahnärzten durchgeführt wurden, können wir bei der von uns gewährten Garantie nicht berücksichtigen.

Garantie für Zahnbehandlungen in Ungarn

Bei Implantaten ist die Garantie nur dann gültig, wenn alle Behandlungsschritte durch unsere Zahnklinik durchgeführt wurden (einschliesslich Kronen und Brücken).

DIE GARANTIE IST EINGESCHRÄNKT, FALLS:

  • die Mundhygiene vernachlässigt wurde.
  • die Anweisungen des Zahnarztes nicht befolgt wurden.
  • die Zahnrestaurationen, wie Teil- und Vollprothesen, nicht ordnungsgemäss benutzt oder gepflegt wurden.
  • Sie nicht innerhalb von 12 Monaten zu einem Zahnarzt-Check erschienen sind.
  • sich das Zahnfleischgewebe oder die Knochen auf natürliche Weise abbauen.
  • Sie innerhalb kurzer Zeit eine bedeutende Gewichtszunahme oder -abnahme haben.
  • bei Ihnen eine allgemeine Krankheit vorliegt, die sich nachteilig auf Ihren Kauapparat auswirkt (zum Beispiel Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, übermässige Röntgenbestrahlungen oder Chemotherapie).
  • Schäden durch Unfälle, sportliche Aktivitäten oder durch Dritte erfolgt sind.
  • Schäden auf Rauchen oder Drogenkonsum zurückzuführen sind.
  • die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt wurden.
Zahngarantie
Zahngarantie
DIE GARANTIE IST BEI DEN NACHFOLGENDEN FÄLLEN NICHT GÜLTIG:

  • Erkrankungen der Zähne, Allergien und deren Folgen, die vor Behandlungsbeginn nicht sichtbar waren
  • Schäden, die auf Bruxismus (Zähneknirschen) zurückzuführen sind
  • Schäden, die jemand (zum Beispiel ein Zahnarzt oder ein Zahnprothetiker) an der Zahnrestauration verursacht hat und nicht Mitglied unserer Zahnklinik ist
  • Zahnprothesen, Kronen oder Brücken, die provisorisch eingelegt wurden
  • Knochentransplantationsverfahren (Knochenblocktransplantation, Knochenaufbau, Sinuslift, Knochenmaterial aus Hüftknochen)
  • Zahnaufhellung, bei der der Patient eine ungeeignete Farbe und Vorgehensweise gewählt hat (In der Vorbereitungszeit haben die Patienten die Möglichkeit, das zu wählen, was sie möchten, jedoch können wir für eine ungünstige Entscheidung des Patienten die Verantwortung nicht übernehmen.)
  • Wurzelkanalbehandlungen (Diese Behandlungen haben – aufgrund individueller anatomischer Eigenheiten - hohe Risikofaktoren, für die keine Garantie gewährt werden kann.)

Wenn Sie in der Vorbereitungszeit der festsitzenden Zahnprothesen (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays) unerwartet eine Zahnextraktion oder Wurzelkanalbehandlung benötigen, müssen die Kosten vom Patienten getragen werden.

Bei kleineren Korrektionsarbeiten bemüht sich der Zahnarzt/in den Patienten in unserem Zürich Klinik zu empfangen. Grössere Wiederherstellungsarbeiten werden in Ungarn durchgeführt. In diesem Fall übernehmen wir die Reisekosten bis CHF 300. Nach den in unserer Klinik durchgeführten Zahnbehandlungen stellen wir allen unseren Patienten eine Garantieerklärung mit folgendem Inhalt aus:

Vielen Dank, dass Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch genommen haben. Falls bei der Ihnen durchgeführten zahnmedizinischen Behandlung die zugehörende Garantie gültig gemacht werden muss oder wenn Sie weitere zahnmedizinische Versorgung benötigen, nehmen Sie bitt den Kontakt mit unserem Kundenteam auf oder wenden Sie sich direkt an Zahnexperten Ungarn/British-Hungarian Medical Service * H-1161 Budapest, Rákosi út 91.

Wir hoffen, dass Sie mit unseren Dienstleistungen zufrieden waren.

Zufriedenheitsgarantie
Zufriedenheitsgarantie

Ihre Garantie


Diese Garantie gehört zu Ihrer bei uns durchgeführten zahnmedizinischen Behandlung und kann nur bei der Vorführung dieses Dokuments gültig gemacht werden. Unsere Zahnärzte bieten für die eingesetzten Implantate eine mit der von den schweizerischen Zahnärzten gewährten übereinstimmende Garantie. Im Fall eines zahnärztlichen Fehlers wird Ihnen - für Sie ohne Kosten – ein neues Implantat eingesetzt. Die Garantie des Implantats ist nur dann gültig, wenn Ihr Zahnarzt die vollständige Arbeit bezüglich des Implantats durchgeführt hat (Kronen und Brücken auch aufgesetzt wurden). Beachten Sie bitte, dass die Garantie nur in dem Staat/Land gültig gemacht werden kann, wo die Behandlung durchgeführt wurde. Wenn also z.B. das Implantat in Budapest aufgesetzt wurde, so ist die kostenlose Garantie nur in Budapest gültig.

Die Garantie vermindert sich oder verliert die Gültigkeit, wenn:

  • der Patient das Rauchen nicht bis zum Minimum (höchensteine Viertel Packung pro Tag) reduziert oder mit dem Rauchen nicht ganz aufhört
  • die Mundhygiene vernachlässigt und weiterhin stark raucht
  • Die Anweisungen des Zahnarztes nicht verfolgt werden
  • an der Jahreskontrolle bei der BHMS Klinik nicht regelmässig teilgenommen wird
  • sich das Zahnfleisch und/oder die Kieferknochen von sich selber zurückziehen/vermindern
  • innerhalb kurzer Zeit viel ab- oder zugenommen wurde
  • eine allgemeine Krankheit, die eine negative Wirkung auf die Gebiss Organe hat, anwesend ist (z.B. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Zustand nach erhöhter Strahlentherapie oder Chemotherapie)
  • eine Verletzung durch Unfall, Sport oder einem Dritten verursacht wurde
  • weiterhin geraucht wird oder Drogen konsumiert werden
  • die Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Zahnexperten Ungarn/BHMS nicht erfüllt werden

Patienten die Zigaretten rauchen riskieren die auf die Implantate gewährte Garantie. Der ständige Erfolg eines Implantats reduziert sich bei Rauchern von 98% zu ungefähr nur 70%. Um die vollständige Garantiedauer zu gewähren können werden Patienten, die rauchen nach 6 Monaten für eine kostenlose Kontrolle zurückerwartet (ein Termin kann natürlich in die Zürcher Praxis vereinbart werden). Wenn bei der Kontrolle eine Dentalhygiene oder Röntgenaufnahme benötigt wird, rechnen wir für diese den Konventionalpreis (laut unserer Preisliste) zu. Um die Gültigkeit der Garantie zu bewahren wird die Erscheinung auf einer jährlichen Kontrolle verlangt.

Bitte informieren Sie uns, wenn sich in Ihren Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, Telefon) etwas ändert, damit wir Sie über die jährlichen Kontrollen informieren können. Zahnexperten Ungarn informiert hiermit seinen Patienten, der mit seiner Unterschrift die Einwilligung dazu gibt, dass die Arbeit der Techniker und die zahntechnischen Materialien an weiteren ausgegeben werden. Bei kleineren Korrektionsarbeiten bemüht sich der Zahnarzt den/diePatientenIn in der Zürcher Klinik zu empfangen. Grössere Wiederherstellungsarbeiten werden in Ungarn durchgeführt. In diesem Fall übernehmen wir die Reisekosten des Patienten bis CHF 300.

1. Die Unterzeichneten nehmen zur Kenntnis, dass vorliegender Vertrag ausschliesslich zwischen dem/der Patient/in und der/demunterzeichneten Zahnärztin/Zahnarzt zustande kommt. Insbesondere wird zur Kenntnis genommen, dass die ZAHNEXPERTEN UNGARN lediglich einen Kontakt zwischen den Parteien herstellt bzw. dem unterzeichneten Zahnarzt Patienten aus der Schweiz vermittelt.

2. ZAHNEXPERTEN UNGARN übernimmt keine Gewährleistung und lehnt jegliche Haftung (sowohl materielle wie auch für immaterielle Schäden) im Zusammenhang mit den von dem Zahnarzt erbrachten Leistungen ab. ZAHNEXPERTEN UNGARN haftet für die Hilfspersonen des Zahnarztes ebenfalls nicht.

3. Alle Behandlungen werden von der/dem Zahnärztin/Zahnarzt und der British Hungarian Medical Center durchgeführt. Diese Übernimmt auch die unter Ziffer 4 nachfolgend aufgeführte Garantie alleine und führt die betreffenden Garantiearbeiten selbst aus.

4. Der Zahnarzt übernimmt eine Garantie für die nachfolgenden von ihm erbrachten Leistungen:

Implantate Garantie
Implantat SLA Active - Straumannlebenslange Garantie
Implantat Alpha-Bio3-5 Jahre oder lebenslange
Implantat NOBEL / Ankylos lebenslange Garantie

Bei Zahnimplantaten wird die Frage der Garantie auf zwei Ebenen behandelt. Es gibt eine sogenannte Herstellergarantie, die von uns ebenfalls angegeben ist und für das Implantat selbst gilt. Das heißt, wenn eine Versorgung im Rahmen der Garantie nicht auszuschließen (siehe unten) ist, ersetzen wir das Implantat - im Falle des Verlusts - innerhalb der Garantiezeit kostenlos.

Die Garantie für das ärztliche Teil (Einsetzen des Implantats) ist die sogenannte Praxisgarantie. Innerhalb dieser Zeit - im Falle des Verlusts eines Implantats - tauschen wir das Implantat und die dazu gehörenden Teile (Zwischenteil, Aufbau, Krone oder Prothese) kostenlos. Nach Ablauf der Praxisgarantie ist die Herstellergarantie aber weiterhin gültig. Andere Kosten, die im Zusammenhang mit dem Austausch des verlorenen Implantats anfallen, wie z. B. Aufbau, Operations Gebühr, Zahnersatz, werden aber in diesem Fall schon vom Patienten getragen. Die Grundvoraussetzung für die Gültigkeit der Praxisgarantie ist, dass Sie in unserer Praxis bei den im Garantiebrief bestimmten 6/12-Monatsprüfungen erscheinen. Bei Versäumung der vorgeschriebenen Kontrollen entfällt die Garantie fristlos. Kontrollen, die in anderen Praxen oder bei anderen Zahnärzten durchgeführt wurden, können wir bei der von uns gewährten Garantie nicht berücksichtigen.

Zahngarantie
Festsitzender Zahnersatz1-3 Jahre (Brücken, Kronen)
Stegprotese (Overdenture)2 Jahre
Teilprothese1 Jahr
Zahnfüllung/ Inlay, Onlay, Overlay1 Jahr
Veneer / Keramikschalen1 Jahr

4.1 Bei kleineren Korrektionsarbeiten bemüht sich der Zahnarzt den/die Patienten/In in der Züricher Klinik zu empfangen. Größere Wiederherstellungsarbeiten werden in Ungarn durchgeführt.

4.2 Der Zahnarzt kann nicht verantwortlich gemacht werden für unvorhersehbare Wurzelbehandlungen, die erst nach Vorbereitungder Zähne für eine Krone oder eine Brücke in Erscheinung treten.

4.3 Für temporäre Lösungen wird keine Garantie übernommen.

4.4 In nachfolgenden Fällen gilt die Garantie reduziert bzw. wird abgelehnt:

  • Wenn der Patient der üblichen Mundhygiene nicht nachkommt.
  • Wenn der Patient die Instruktionen des Zahnarztes nicht befolgt.
  • Wenn der Patient eine Zahnbehandlung in einer anderen Klinik durchführen lässt.
  • Wenn entfernbare Teile oder Totalprothese nicht gründlich gepflegt werden.
  • Wenn sich das Knochengewebe des Kiefers von Natur aus reduziert.
  • Wenn der Patient raucht.
  • Wenn der Fall im Zusammenhang mit einem Unfall steht.
  • Wenn der Fall im Zusammenhang mit einer Krankheit steht, die den Zustand der Zähne negativ beeinflusst (z.B. Zuckerkrankheit, Epilepsie, Osteoporose, Zustand nach einer Strahlen- oder Chemotherapie).
  • Wenn der Fall im Zusammenhang mit Komplikationen die von Knochen-Rezession (Rückgang von Knochen und Zahnfleisch)verursacht wurden steht.

4.5 Die Garantiearbeit kann nur nach Prüfung der genannten Voraussetzungen durch den Zahnarzt durchgeführt werden.

4.6 Die jährlichen Kontrollen sind bis zum Ablauf der Garantiezeit für die Prothetik (bis zu drei 3 Jahren) kostenlos. Die von demZahnarzt gewährleistete Garantie kann nur bei der Inanspruchnahme einer gratis Jahreskontrolle geltend gemacht werden. Laut unserervieljährigen Erfahrungen kann eine Zustandskontrolle aber nur mit einer Panoramaröntgenaufnahme den pünktlichsten Status derAhnung zeigen. Im Interesse unserer Patienten und zur Vorbeugung weiterer zahnärztlichen Probleme und Behandlungen empfehlenwir bei der jährlichen Kontrolluntersuchung eine Panoramaröntgenaufnahme und/oder eine dentalhygienische Behandlung.

5. Der/die Patient/In ist mit dem Austausch aller den Stand der Behandlungen betreffenden Daten zwischen der ZAHNEXPERTEN UNGARN und dem Zahnarzt einverstanden. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt.

6. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen zwei oder zwischen allen Parteien ist ungarisches Recht anwendbar.

7. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen zwei oder zwischen allen Parteien wird als Gerichtsstand Budapest vereinbart.

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